Steuerfreiheit, klare Regeln: Das Geheimnis erfolgreicher Immobilieninvestitionen in Dubai

19.11.2025, vom Stonehard Team

Sie denken über den Kauf einer Immobilie in Dubai nach?

 

Ob Sie in Dubai Ihr Traumhaus suchen oder als erfahrener Investor Ihr Portfolio erweitern möchten – die Frage der Steuern und Gebühren beim Kauf und Besitz einer Immobilie ist von entscheidender Bedeutung. Die gute Nachricht: Dubais Steuersystem ist äußerst transparent und eines der investorenfreundlichsten weltweit.

In diesem Artikel befassen wir uns mit den wichtigsten Steuern und Gebühren, die beim Kauf von Immobilien in Dubai zu beachten sind, damit Sie strategisch und im Einklang mit Ihren Zielen planen können.

 


Grundsteuern in Dubai

Anders als in London, New York oder Toronto gibt es in Dubai keine jährliche Grundsteuer . Das bedeutet, dass Sie nach dem Kauf einer Immobilie keine jährliche Rechnung erhalten – einer der größten Vorteile von Immobilieninvestitionen in Dubai und ein Hauptgrund, warum die VAE Investoren aus aller Welt anziehen.

Auch wenn keine jährliche Grundsteuer anfällt, entstehen beim Kauf einer Immobilie zusätzliche Kosten, die wir im Folgenden erläutern werden.


Einmalige Gebühren beim Kauf einer Immobilie

Wie bereits erwähnt, gibt es in Dubai keine jährliche Grundsteuer, jedoch fallen beim Kauf einige einmalige Gebühren an. Diese Kosten sind transparent, leicht zu berechnen und werden nur einmalig – zum Zeitpunkt der Transaktion – bezahlt.

Wenn Sie diese im Voraus verstehen, können Sie Ihr Budget besser planen und Überraschungen beim Kaufabschluss vermeiden.


Überweisungsgebühr an das Dubai Land Department (DLD)

Beim Kauf einer Immobilie in Dubai wird eine einmalige Übertragungsgebühr in Höhe von 4 % des Kaufpreises an das Dubai Land Department (DLD) entrichtet . Diese Gebühr deckt die Verwaltungskosten für die Eintragung der Immobilie in Ihren Namen und die formelle Eigentumsübertragung vom Verkäufer oder Investor an Sie.

Beispiel:
Bei einem Immobilienpreis von 1.000.000 AED beträgt die Gebühr an DLD 40.000 AED (4%).

Dieser Betrag wird nur einmal beim Kauf bezahlt und ist unabhängig von der Dauer Ihres Besitzes der Immobilie nicht wieder fällig.


Gebühr für die Registrierung und Ausstellung einer notariellen Urkunde

Zusätzlich zur Grundgebühr für die Eigentumsübertragung fällt eine Registrierungsgebühr an , um die Immobilie offiziell auf Ihren Namen eintragen zu lassen. Diese Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Wert der Immobilie. Sie stellt sicher, dass Sie Ihre notarielle Urkunde erhalten und Ihr Eigentum von den Behörden offiziell dokumentiert wird.


Kaution

Beim Kauf ist eine Sicherheitsleistung erforderlich , deren Höhe vom Baufortschritt des Gebäudes zum Zeitpunkt der Zahlung abhängt.


Hypothekenbezogene Gebühren (falls zutreffend).

Wenn Sie den Kauf einer Immobilie in Dubai über einen Hypothekenkredit planen, empfehlen wir Ihnen, sich an eine bulgarische Bank zu wenden, da die Zinssätze in den VAE in der Regel höher sind als in Bulgarien. Die Berater von SUPER CREDIT unterstützen Sie umfassend im gesamten Prozess – von der Auswahl des passenden Finanzinstituts bis zum Abschluss des Kreditvertrags – und helfen Ihnen, die für Ihre Ziele vorteilhaftesten Entscheidungen zu treffen.


Mehrwertsteuer (MwSt.)

Die Mehrwertsteuer in den VAE beträgt derzeit 5 % , ihre Anwendung beim Kauf von Immobilien hängt jedoch von der Art der Transaktion ab:

Kauf direkt vom Investor (Neubau oder im Bau)

Beim erstmaligen Direktkauf von einem Investor ist der Verkauf von der Mehrwertsteuer befreit . Dies gilt für:

  • Komplett neue Immobilien, die noch nicht geplant sind

  • Neu fertiggestellte Immobilien, die zum ersten Mal verkauft werden

  • Sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien, die direkt von einem Investor erworben wurden.

Kauf auf dem Sekundärmarkt

Bei Weiterverkäufen (Wiederverkäufen) sind Transaktionen mit Wohnimmobilien ebenfalls von der Mehrwertsteuer befreit .


* Es ist wichtig zu beachten, dass einige Gewerbeimmobilien sowie Hotelketten einer Steuer von 5 % unterliegen.


Sind Mieteinnahmen in Dubai steuerpflichtig?

Nein. Mieteinnahmen in Dubai sind nicht steuerpflichtig . Ob Sie Staatsbürger der VAE oder ausländischer Investor sind, Sie können Mieteinnahmen aus Ihrer Immobilie erzielen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen .


Sonstige laufende Kosten im Zusammenhang mit der Immobilie

Diese Kosten sind zwar keine Steuern, gehören aber zum Besitz einer Immobilie in Dubai dazu:

  • Servicegebühren: jährliche Gebühren für Gemeinschaftsflächen.

  • DEWA (Versorgungsunternehmen): Strom- und Wassergebühren sowie monatliche Rechnungen.

  • Ejari-Registrierung: Für die Registrierung des Mietvertrags bei der RERA wird eine geringe jährliche Gebühr (ca. 220 AED ) erhoben.


Warum ist Dubais Steuersystem für Investoren attraktiv?

Zu den wichtigsten Vorteilen gehören:

  • Es gibt keine jährliche Grundsteuer.

  • Keine Steuer auf Mieteinnahmen

  • Keine Kapitalertragssteuer

  • Transparente und einmalige Gebühren

  • Keine Erbschaftssteuer


Abschluss

Die Steuerstruktur in Dubai zählt für Immobilieninvestoren zu den attraktivsten weltweit.
Durch den Wegfall jährlicher Grundsteuer, Mietsteuer und Kapitalertragssteuer sind Investitionen finanziell rentabel und planbar .

Kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen zu erhalten und professionelle Beratung zum Kauf von Immobilien in den VAE zu bekommen.

Die Experten von Stonehard PREMIER erstellen regelmäßig Fachartikel und Analysen zum Thema Neubauimmobilienmarkt und den Möglichkeiten für profitable Investitionen in diesem Geschäftssegment.